Rechtsgebiete

Class Action

Die Kanzlei Kubas Kos Gałkowski hat sich bereits am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 über die Geltendmachung von Ansprüchen beim Gruppenverfahren 2009 sehr engagiert für die Einführung der Sammelklagen ins polnische Rechtssystem eingesetzt. Vorbild war die amerikanische class action. Auf Antrag des Prüfungsbüros an der Sejm-Kanzlei der Republik Polen haben Prof. Andrzej Kubas und Herr Rechtsanwalt Rafał Kos ein juristisches Gutachten zum Gesetzesentwurf erstellt, darüber hinaus hat Herr Rechtsanwalt Rafał Kos als Experte an den Sitzungen des Ausschusses für Gerechtigkeit und Menschenrechte am Sejm teilgenommen. Auch ist die Kanzlei Kubas Kos Gałkowski immer mit dabei, wenn Wichtiges zur Auswertung der Regelung zu den Sammelklagen geschieht.

2012 wurde Prof. Andrzej Kubas für seinen bahnbrechenden Arbeitseinsatz beim Einreichen von Sammelklagen mit dem Goldenen Paragraphen des Tagesblattes Gazeta Prawna (Złoty Paragraf Dziennika Gazety Prawnej) für den besten polnischen Rechtsanwalt ausgezeichnet. Der Goldene Paragraph und Bona Lex ist ein Preis, der auf eine zwölfjährige Tradition zurückblickt, die vom Tagesblatt Dziennik Gazeta Prawna und einem Kollegium verliehen wird, dessen Mitglieder u.a. der Justizminister der Republik Polen (Vorsitzender), der 1. Vorsitzende des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwalt der Republik Polen sind. Die Erfahrung der Kanzlei auf dem Gebiet der Sammelklagen, deren Streitwert bei mehreren Millionen Zloty liegt, wurde auch in der internationalen Rangliste Legal 500 anerkannt. Legal 500 empfiehlt die Kanzlei Kubas Kos Gałkowski auf dem Gebiet der Sammelklagen: Andrzej Kubas’ team (…) acts in litigation and arbitration, and is particularly known for its work in class actions.

classaction.pl

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