Kubas Kos Gałkowski ist eine Rechtskanzlei mit stark fundierter Position, was zahlreiche Erfolge in Ranglisten in Polen und im Ausland bestätigen. Juristische Dienstleistungen für polnische und ausländische Unternehmer erbringen wir bereits seit über 29 Jahren.
Alles lesenWir vertreten die Mandanten in Verfahren vor dem Obersten Gericht, vor dem Verfassungsgericht, vor ordentlichen Gerichten erster und zweiter Instanz sowie vor Verwaltungsgerichten. Wir repräsentieren unsere Mandanten auch vor Schiedsgerichten; außerdem kooperieren wir in grenzüberschreitenden Schiedsverfahren mit ausländischen Kanzleien – dies ermöglicht den Austausch von Erfahrungen und die Bündelung von Kräften zum Wohle des Mandanten.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei komplizierten Projekten, die Fachwissen erfordern. Wir beraten sie in jeder Phase der Realisierung ihrer Pläne – von der Erarbeitung der rechtlichen Struktur und der Strategie der Unternehmen bis hin zu ihrer effektiven Umsetzung. Wir gewährleisten eine umfassende juristische Betreuung – dies erfordert eine besondere, interdisziplinäre Herangehensweise an die Aufgaben, die in der Zusammenarbeit mit dem Mandanten zu lösen sind.
Wir unterstützen Unternehmen bei Verhandlungen und der Erstellung von Dokumentation über Umstrukturierungsvereinbarungen oder Insolvenzverfahren, an denen sie beteiligt sind (sowohl auf Schuldner- als auch auf Gläubigerseite) – auch in der Phase vor der Insolvenzanmeldung. Dabei stellen wir sicher, dass die Vorgehensweise der Mandanten stets korrekt ist.
Wir unterstützen unsere Mandanten in komplizierten Projekten, die Fachwissen erfordern. Wir erstellen für sie umfassende juristische Dokumentationen von Bankprodukten – sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Die von uns entwickelten Vertragsmuster und juristischen Lösungen finden Anwendung in Produkten, die Umsätze von mehreren hundert Millionen Złoty erreichen.
Durch umfassende Analysen zeigen wir Investoren die für sie optimalen Lösungen auf, die es ermöglichen, das mit dem Erwerb und Verkauf von Immobilien verbundene Risiko auf ein Minimum zu reduzieren. Mit Erfolg vertreten wir unsere Mandanten in Verfahren mit dem Ziel, Immobilien und andere Vermögensbestandteile zurückzuerlangen, die vor dem Systemwechsel widerrechtlich vom Staat enteignet wurden. Wir leisten auch umfassende Betreuung für Unternehmen in Investitionsprozessen, insbesondere bei Bauvorhaben.
Mit der Erfahrung und dem ständig vertieften Wissen unserer Mitarbeiter können wir uns nahezu jeder juristischen Herausforderung stellen, die im Zusammenhang mit Immobilien auftauchen kann. Aufgrund unseres Engagements und unserer Leidenschaft gibt es für uns keine von vornherein aussichtslosen Fälle.
Die Kanzlei Kubas Kos Gałkowski hat sich bereits am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 über die Geltendmachung von Ansprüchen beim Gruppenverfahren 2009 sehr engagiert für die Einführung der Sammelklagen ins polnische Rechtssystem eingesetzt. Vorbild war die amerikanische class action. Auf Antrag des Prüfungsbüros an der Sejm-Kanzlei der Republik Polen haben Prof. Andrzej Kubas und Herr Rechtsanwalt Rafał Kos ein juristisches Gutachten zum Gesetzesentwurf erstellt, darüber hinaus hat Herr Rechtsanwalt Rafał Kos als Experte an den Sitzungen des Ausschusses für Gerechtigkeit und Menschenrechte am Sejm teilgenommen. Auch ist die Kanzlei Kubas Kos Gałkowski immer mit dabei, wenn Wichtiges zur Auswertung der Regelung zu den Sammelklagen geschieht.
Internationale Zusammenarbeit bildet ein wichtiges Element der Tätigkeit von uns. Durch unsere Aktivität in internationalen Industrie- und Handelskammern sowie die Zusammenarbeit mit Kanzleien aus Deutschland, Italien und Frankreich können wir unseren Mandanten schnelle und effektive juristische Lösungen anbieten – auch bei großen, komplexen Prozessen. Diese Kooperation ermöglicht es auch, umfassende juristische Dienstleistungen im Bereich internationaler Transaktionen anzubieten, unter Berücksichtigung der ausländischen Gerichtsbarkeit.