Es ist ein Projekt, welches besseren Zugriff auf juristische Dienstleistungen gewährleisten soll. Die Kanzlei Kubas Kos Gałkowski arbeitet mit der Fundacja Uniwersyteckich Poradni Prawnych (Stiftung für Juristische Universitätsberatungsstellen) im Rahmen des Projekts Centrum Pro Bono zusammen, zu dem die größten polnischen Rechtskanzleien eingeladen wurden. Centrum Pro Bono ist eine Zusammenarbeitsplattform zwischen NGOs und den Kanzleien im Bereich unentgeltlicher juristischer Unterstützung. Dank diesem Programm kann jede Non-Profit-Organisation und jede informelle Gruppe mit unentgeltlicher juristischer Unterstützung rechnen.
Die Kanzlei Kubas Kos Gałkowski ist auch in die Angelegenheiten involviert, mit welchen sich die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte befasst. Auch unterstützt sie die Maßnahmen zur Verbesserung und zum Schutz der Menschenrechte in Polen.
Im Rahmen ihrer Pro-Bono-Tätigkeit hat die Kanzlei auch eine Sammelklage gegen die Soziale Versicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych) mit Sitz in Warschau erhoben, gemäß dem Gesetz vom 17. Dezember 2009 über die Geltendmachung von Forderungen im Gruppenverfahren (GBL 2010, Nr. 7, Pos. 44) durch Unternehmer, die sich aus dem Versicherungssystem, für die Zeit der Einstellung des Gewerbes vor dem 20. September 2008 vorübergehend abgemeldet haben und von denen die Soziale Versicherungsanstalt (ZUS) anschließend Beitragszahlung für diese Abmeldungszeit gefordert hat bzw. weiterhin fordert.